Spiel- und Platzordnung der SG/Post Süd - Tennisabteilung

  1. Spielsaison    Die Spielsaison dauert in der Regel von April bis Ende Oktober. Der genaue Spielbeginn und der Saisonabschluss werden entsprechend der Wetter- und Platzverhältnisse von der Abteilungsleitung festgelegt und bekannt gegeben.
  2. Spielberechtigung  Die Spielberechtigung wird durch den Jahresmitgliedsausweis nachgewiesen.
  3. Platzpflege und Kleidung   

3.1 Die Tennisplätze sind schonend zu behandeln.

3.2 Nach dem Spielen und bei längerer Benutzung auch während der Spielzeit sind die Plätze auf der ganzen Fläche bis zu den Zäunen und den seitlichen Begrenzungen abzuziehen und die Linien abzufegen.

3.3 Nach Regenfällen oder sofern die Plätze am Spieltag noch nicht gepflegt wurden, sind diese vor Spielbeginn und auch vor der Wiederaufnahme des Spiels abzuziehen.Die Platzpflegeutensilien sind nach Benutzung ordnungsgemäß an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzubringen.Eventuell aufgestellte Sonnenschirme sind beim Verlassen der Plätze wieder aufzuräumen. 

3.4 Bei trockener Witterung sind die Plätze vor Spielantritt ausreichend zu bewässern. Bei großer Trockenheit kann eine erneute Bewässerung auch während des Spiels erforderlich sein.

3.5   Die Spielerinnen und Spieler sind angehalten, in Tenniskleidung zu spielen. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen, deren Profil für das Spiel auf Sandplätzen geeignet ist, bespielt werden. Laufschuhe, Wanderschuhe und Allroundschuhe sind nicht zulässig.

4.      Spielzeit

4.1   Damit möglichst für alle Mitglieder eine Spielmöglichkeit gewährleistet ist, wird die Regelspielzeit im Einzel auf 60 und im Doppel auf 120 Minuten begrenzt und beinhaltet die Zeit für das Bewässern des Tennisplatzes vor Spielbeginn und nach Spielende sowie das Abziehen des Platzes.Jeder Spieler hat vor Spielbeginn seinen Jahresmitgliedsausweis im Platzreservierungssystem einzustecken. Der Spielbeginn ist mittels Stelluhr festzuhalten. Nach Ablauf der Regelspielzeit kann die Spielzeit um eine weitere Regelspielzeit verlängern werden, wenn keine nachfolgenden Mitglieder warten.

4.2   Die allgemeine Regelung nach 4.1. kann bei Verbandsspielen, Mannschaftstraining, Turnieren und in Sonderfällen für alle oder einzelne Plätze außer Kraft gesetzt bzw. eingeschränkt werden.

5.      Platzbelegung

5.1   Die Platzbelegung kann nur persönlich von mindestens einem Spieler je Spielpaarung bei Anwesenheit auf der Tennisanlage vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Einstecken des Jahresmitgliedsausweises im Platzreservierungssystem und dem Stellen der Stelluhr. Eine Vorreservierung ist nicht möglich.

5.2   Für das Training der Mannschaften sind Plätze zu bestimmten Zeiten laut Aushang reserviert.  Die Reservierung verfällt, wenn nicht spätestens 10 Minuten nach festgelegter Trainingszeit das Training aufgenommen wird.

5.3   Für die Tennisschule ist Platz 10 reserviert. Auch hier gilt, dass die Reservierung verfällt, wenn nicht spätestens 10 Minuten nach regulärer Anfangszeit ein Training stattfindet.

5.4   Abteilungsleitung und Sportwart sind berechtigt, für Verbandsspiele und Turniere entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen Plätze zu reservieren. Für Verbandsspiele sind die Plätze 1 – 6 vorgesehen und dem Verband gemeldet.

6.      Sperrung von Plätzen

6.1 Sollte infolge von Witterungseinflüssen oder sonstigen Umständen ein Platz oder die gesamte Tennisanlage nicht bespielbar sein, so trifft der Platzwart oder Mitglieder der Abteilungsleitung die Entscheidung über die Sperre oder die Freigabe der Tennisanlage oder eines Platzes.

6.2   Die Sperrung wird im Reservierungssystem  oder durch Absenkung des Netzes angezeigt.

7.      Gastspieler

7.1   Gastspieler können die Tennisanlage gegen Gebühr benutzen, wenn Plätze frei sind und keine Mitglieder warten. In Bezug auf Platzpflege und Sportausrüstung wird auf Punkt „3. Platzpflege und Kleidung“ hingewiesen.

7.2   Gastspieler haben sich vor Spielbeginn in die „Tagesliste“ als Gast einzutragen. Verpflichtend sind die Einträge von Name, Handynummer, Platznummer, Spielbeginn und Spielende.Die Gastspielgebühr ist dem Aushang zu entnehmen. Diese kann von jedem Mitglied kassiert werden. Das Mitglied hat dies in der Tagesliste mit Namen und Unterschrift zu bestätigen.

7.3  Mitglieder der Tennisabteilung der SG Post/Süd haben das Recht, Gastspieler nach 60 Minuten Spielzeit vom Platz zu verweisen, wenn kein anderer Platz verfügbar ist. Wie unter Punkt 4.1 aufgeführt, beinhaltet die Spielzeit auch die Platzpflege vor und nach dem aktiven Spiel.

8.      Sauberkeit Tennisanlage

8.1   Das Tennisheim und die zugehörigen Sanitäreinrichtungen sind sauber zu halten. Das Tennisheim und die Duschräume dürfen nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden.

8.2   Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Mitgebrachte Getränkeflaschen und Verpackungen sind wieder mitzunehmen.

8.3   Hunde sind an der Leine zu führen.

9.      Schlüssel zur Anlage

9.1   Jedes Mitglied hat das Recht auf Schlüssel zur Tennisanlage (Zutritt Duschen, Zutritt Tennisheim). Diese Schlüssel können im Büro der SG Post/Süd entliehen werden. Für jeden Schlüssel wird ein Pfand von 20 € erhoben. Nach Beendigung der Mitgliedschaft sind die Schlüssel abzugeben, das Pfand wird zurückerstattet.

9.2   Wer das Tennisheim aufsperrt hat dafür zu sorgen, dass wieder abgesperrt wird. Er kann die Aufgabe auch an ein anderes Mitglied übertragen.

10.   Küchennutzung/Getränke

10.1    Die Küche steht den Mitgliedern zur Verfügung. Falls die Spülmaschine benutzt wird, ist diese spätestens am nächsten Tag auszuräumen.

10.2    Getränke stehen für Mitglieder und deren Gäste zur Verfügung. Die Entnahme ist in die aufgelegte Liste einzutragen und beim Inkassobeauftragten zu bezahlen. Leere Getränkeflaschen sind in die dafür vorgesehen Träger in der Küche zurückzustellen und die benutzten Gläser zu reinigen.

11.   Nichtbeachtung der Spiel- und Platzordnung

Alle Mitglieder der Tennisabteilung sind gehalten, bei Verstoß gegen die Spiel- und Platzordnung einzuschreiten oder die Abteilungsleitung zu informieren.

 

12.   Schäden

Stellen Spieler Schäden am Platz (ausgerissene Linien, defekte Netze, starke Unebenheiten, usw.) oder an anderen Bestandteilen der Anlage fest, so haben sie diese dem Platzwart oder dem Abteilungsleiter mitzuteilen.

 

Diese Spiel- und Platzordnung ist bindend für Mitglieder und Gäste.

Regensburg, den 04.01.2019

​​​​​​​Die Abteilungsleitung